Wer eine Wohnung mietet und den Mietvertrag unterzeichnet, erwirbt dadurch bestimmte Rechte – aber auch Pflichten. Dasselbe gilt für den Vermieter. Was nun konkret für die eine und die andere Seite gilt, wird im Mietvertrag geregelt, aber auch im Mietrechtsgesetz und in der Hausordnung.
Die Rechte der Mieter
- Nutzungsrecht: Das wichtigste Recht des Mieters ist sein alleiniges Nutzungsrecht an der im Mietvertrag beschriebenen Wohnung inklusive der mit vermieteten Nebenräume, etwa eines Kellerabteils.
- Der Mieter hat das Recht, dass der Vermieter ihm Haus- und Wohnungsschlüssel aushändigt, in zweifacher Ausführung.
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