Mietpreisbremse: Was sich für Mieter und Eigentümer ändert

Hand mit Schlüssel beim Aufsperren einer Wohnungstüre
Mietpaket der Regierung: So schätzt die Branche die Auswirkungen auf den Markt ein.

Zusammenfassung

  • Die Regierung beschließt ein Mietpaket mit Preisgrenzen und neuen Anpassungsregeln für geregelte und ungeregelte Mieten ab 2026.
  • Die Immobilienbranche kritisiert die Maßnahmen als schädlich für Investitionen und sieht einen Vertrauensverlust in die Schaffung von Wohnraum.

Die Bundesregierung hat diese Woche ein umfangreiches Mietpaket beschlossen. Bereits im März hat man sich auf eine Mietpreisbremse für den geregelten Bereich – für Richtwert-, Kategoriezins und Genossenschaftswohnungen – geeinigt. Diese Preisgrenzen für den geregelten Bereich werden verlängert. 2026 dürfen die rund 600.000 Richtwert- und Kategoriemieten sowie alle Mieten auf Basis des „angemessenen Mietzinses“ nur um maximal ein Prozent steigen, 2027 um maximal zwei Prozent.  Ab 2028 gilt dann ein neuer Index: Dieser begrenzt die jährlichen Anpassungen auf drei Prozent plus die Hälfte der darüberliegenden Inflationsrate. Beträgt die Inflation  sechs Prozent, darf die Miete um maximal 4,5 Prozent steigen. 

Das ist neu: Genau dieser Preiseingriff gilt nun bereits ab 2026 erstmals für den ungeregelten Bereich, also jene Mieten, die nicht gesetzlich gedeckelt sind. Das neue „Mieten-Wertsicherungsgesetz“ umfasst alle Raummieten außer Ein- und Zweifamilienhäuser. Zu viel bezahlte Mieten im Rahmen der Wertsicherung können nur mehr fünf statt bisher 30 Jahre rückgefordert werden.

Reaktionen der Immobilienwirtschaft

„Der Inflationsschock ist vorbei. Jetzt wird eine defekte Bremse ausgeliefert“, kommentiert Andreas Köttl, Präsident der VÖPE, die Vereinigung österreichischer Projektentwickler. Die Auswirkung der neuen Regel für Mieter sei praktisch nicht vorhanden, der wirtschaftliche Vertrauensschaden in die Schaffung von leistbarem Wohnraum jedoch enorm. „Für uns Projektentwickler ist langfristige Planbarkeit einer der bestimmenden Marktfaktoren in den Vertrauensschutz für Wohnraumschaffung“, so Andreas Köttl.

„Wer den Mietmarkt wirklich verstehen will, darf sich nicht von Schlagworten wie ‘explodierende Mieten’ täuschen lassen – entscheidend sind Fakten statt Ideologie“, sagt Martin Prunbauer, Präsident des Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB).

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Anton Holzapfel ist Geschäftsführer des ÖVI

Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (ÖVI), ergänzt: „Die Pläne der Regierung zur weiteren Beschränkung der Wertsicherung von Mieten stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in bestehende Vertragsrechte dar und setzen eine bedenkliche Tradition einseitiger Belastungen der Immobilienwirtschaft fort.“

Michael Pisecky, Fachverbandsobmann der Immobilientreuhänder Wien: „Den Eingriff in bestehende Verträge können wir nicht gutheißen. Positiv zu bewerten ist, dass es Klarheit gibt, zum Beispiel, dass zukünftig zum Stichtag 1. April einmal jährlich die verlautbarte Anpassung durch das Justizministerium erfolgt.“ Positiv bewertet die Obfrau der ARGE Eigenheim, Isabella Stickler, das Mietpaket aus Sicht des gemeinnützigen Wohnbaus. Wichtig sei laut Stickler, dass Mieten von gemeinnützigen Wohnungen von weiteren Deckelungen ausgenommen sind.

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