Fahrradtransport im Lift trotz Verbots: Was man dagegen tun kann
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 30. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Transport eines Fahrrades im Aufzug geht.
FRAGE: Wir sind eine Eigentümergemeinschaft und haben einen Lift, der für maximal 150 Kilo - also zwei Personen - zugelassen ist. Im Aufzug steht „Kein Lastenlift. Möbeltransport verboten“. Ein Mieter transportiert täglich um 5.30 Uhr sein Fahrrad im Lift, wodurch es zu Störungen kommt. Er löst jedes Mal das Notrufsystem aus. Die Beschwerde an die Verwaltung ist ergebnislos. Müssen wir Eigentümer Sachbeschädigung (Kratzer) und Störungen dulden?
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