Muss ich für einen Lift zahlen, den ich nicht benutzen kann?

Muss ich für einen Lift zahlen, den ich nicht benutzen kann?
Ein Mieter hat zwar keinen Zugang zum Lift, soll aber trotzdem dafür Betriebskosten zahlen. Ist das rechtens? Der Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.

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Der nächste Termin ist übrigens am 14. Oktober 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Benutzung eines Liftes geht.
FRAGE: Ich bin Mieter eines Kellerlokales zu Lagerzwecken, das nur straßenseitig zugängig ist. Im Haus wurde ein Lift gebaut, den ich nicht brauche und gar nicht nutzen kann, weil ich keinen Zugang ins Mietshaus habe. Trotzdem werden mir hohe Kosten vorgeschrieben. Ist das rechtens?

 

Muss ich für einen Lift zahlen, den ich nicht benutzen kann?

Rechtsanwalt Mag. Thomas Sochor ist Experte für Miet-, Wohnungseigentums-, Immobilien- und Bauträgervertragsrecht

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