Verursachte Schäden am Gehsteig durch Handwerker – wer haftet?

defective cobblestone pavement due to incorrectly prepared base
Der öffentliche, bereits schadhafte Gehsteig wurde durch die Fahrzeuge von beauftragten Handwerkern noch mehr beschädigt. Wer für die Sanierung zahlen muss, weiß der Rechtsanwalt.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 2. Juni 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Instandsetzung eines Gehsteiges geht.

FRAGE: Ich habe ein Kleingartenhaus. Es liegt mitten in der Vereinsanlage. Jetzt lasse ich es sanieren. Die beauftragten Handwerksbetriebe parken oft auf dem öffentlichen Gehsteig, um die Ware und das Werkzeug auszuladen. Dieser Gehsteig war schon beschädigt, jetzt sind noch mehr Pflastersteine locker. Ich bin bereit für den Schaden aufzukommen, falls nötig. Aber ich kann nicht einfach die Sanierung machen, wenn mir der Gehsteig nicht gehört. Wie gehe ich in diesem Falle richtig vor?

Verursachte Schäden am Gehsteig durch Handwerker – wer haftet?

Rechtsanwalt Thomas Sochor ist langjähriger Experte im Bau- und Immobilienrecht.

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Thomas Sochor Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Gemäß Ihrer Darstellung war der Gehsteig im relevanten Bereich bereits vor dessen Inanspruchnahme der bei der Sanierung ihres Kleingartenhauses beschäftigten Professionisten beschädigt. Allenfalls sind sie daher nur verpflichtet, einen Teil der Sanierungskosten des Gehsteigs in diesem Bereich zu tragen.

Vor Beginn der Arbeiten am Gehsteig empfehle ich, dessen Zustand, insbesondere durch Lichtbilder, zu dokumentieren.

Noch ein Tipp von meiner Seite: Sie sollten sich mit dem Magistrat der Stadt Wien, Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) ins Einvernehmen setzen und die geplanten Maßnahmen mit dieser akkordieren. Eventuell kann Ihnen die MA 28 nützliche Informationen zur Umsetzung der beabsichtigten Sanierung des Gehsteigs geben.

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