Verursachte Schäden am Gehsteig durch Handwerker – wer haftet?

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
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Der nächste Termin ist übrigens am 2. Juni 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Instandsetzung eines Gehsteiges geht.
FRAGE: Ich habe ein Kleingartenhaus. Es liegt mitten in der Vereinsanlage. Jetzt lasse ich es sanieren. Die beauftragten Handwerksbetriebe parken oft auf dem öffentlichen Gehsteig, um die Ware und das Werkzeug auszuladen. Dieser Gehsteig war schon beschädigt, jetzt sind noch mehr Pflastersteine locker. Ich bin bereit für den Schaden aufzukommen, falls nötig. Aber ich kann nicht einfach die Sanierung machen, wenn mir der Gehsteig nicht gehört. Wie gehe ich in diesem Falle richtig vor?

Rechtsanwalt Thomas Sochor ist langjähriger Experte im Bau- und Immobilienrecht.
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