Sind wir beim Auszug verpflichtet, die Wohnung neu auszumalen?

Bringing color to my home
Der Mietvertrag ist beendet, der Auszug ist vollzogen. Ob man vor der Rückgabe der Wohnung zum Ausmalen verpflichtet ist, weiß der Rechtsanwalt.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

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Der nächste Termin ist übrigens am 19. Mai 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um das Ausmalen einer Mietwohnung geht.

FRAGE: Mein Sohn war sechs Jahre lang Untermieter einer Wohnung. Beim Auszug hat der Vermieter jetzt allerhand zu bemängeln. Zum Beispiel will er, dass wir neu ausmalen, weil man an der Wand sieht, wo der Kasten gestanden ist. Das Bad hat Schimmelspuren, weil es kein Fenster gibt. Diesen Umstand hat sogar die Eigentümerin dieser Wohnung, die einen Stock tiefer wohnt, bestätigt und erklärt, dass sie das gleiche Problem hat. Wozu sind wir verpflichtet? 

Sind wir beim Auszug verpflichtet, die Wohnung neu auszumalen?

Rechtsanwalt Thomas Sochor ist langjähriger Experte im Bau- und Immobilienrecht.

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