Muss sich die Verwaltung an Kostenvoranschläge aus 2019 halten?
Frage: Vor fünf Jahren wurde in einer Hausversammlung von unserer Eigentümergemeinschaft beschlossen, dass das Stiegenhaus ausgemalt wird. Seither ist nichts passiert. Nun ist alles teurer geworden. Muss sich die Hausverwaltung an die Offerte aus dem Jahr 2019 halten?
Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl: Üblicherweise werden Kostenvoranschläge und Offerte mit einer kurzen Bindungsdauer abgegeben, sodass nicht anzunehmen ist, dass die Anbieter an ihre Offerte von vor fünf Jahren gebunden sind. Die Hausverwaltung wird daher drei neue Kostenvoranschläge für diese Arbeiten einholen müssen und den Bestbieter beauftragen. Nur wenn die Hausverwaltung ein Verschulden daran trifft, die Ausmalarbeiten nicht schon früher und somit günstiger beauftragt zu haben, wäre an einen Regress gegenüber der Hausverwaltung zu denken.
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