Gebäuderichtlinie: Pflicht zur E-Ladeinfrastruktur in Wohnhäusern

Gebäuderichtlinie: Pflicht zur E-Ladeinfrastruktur in Wohnhäusern
Die EU-Gebäuderichtlinie bringt Neuerungen für die Gebäudesanierung, den Heizungstausch und die E-Ladeinfrastruktur.

Zusammenfassung

  • Die EU-Gebäuderichtlinie 2023 fordert Energieeffizienzstandards zur Reduktion von Treibhausgasen im Gebäudesektor.
  • Wohngebäude müssen bis zur Hälfte ihrer Stellplätze mit Vorverkabelung und Ladepunkten für E-Autos ausgestattet werden.

Die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie, 2023 beschlossen, bringt tiefgreifende Änderungen für den Gebäudesektor. Es geht vor allem darum, die Energieeffizienz des Gebäudebestands zu verbessern, bestimmte Häuser zu sanieren und zu dämmen. Von den Mitgliedsstaaten sind daher Energieeffizienzstandards festzulegen. Da der Gebäudeenergiesektor für etwa 40 Prozent der Treibhausgase der EU verantwortlich ist, sollen damit die Klimaschutzziele besser erreicht werden.

Konkret geht es darum, dass bis 2030 alle neuen Gebäude als Nullemissionsgebäude (die Energie stammt zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie) errichtet werden und bestimmte Bestandsbauten bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden.

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