Entsteht ein Nutzungsrecht, wenn ich den Garten seit Jahrzehnten nutze?
Frage: Ich miete seit vielen Jahren eine Wohnung und nutze und bepflanze einen abgezäunten Teil des Gartens. Ist daraus ein Nutzungsrecht für den Teil des Gartens entstanden?
Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl: Wenn der Vermieter dem Mieter während des Bestandes des Mietverhältnisses die Benützung (oder Mitbenützung) weiterer Räume oder Flächen gestattet, führt dies zu einer konkludenten Ausdehnung des Gebrauchsrechtes des Mieters aus dem Mietvertrag, und zwar auch ohne Entrichtung eines zusätzlichen Entgeltes und entgegen einer (im Einvernehmen schlüssig abdingbaren) Schriftformklausel im Mietvertrag.
Ein Prekarium, die unentgeltliche Überlassung gegen jederzeitigen Widerruf, wird von den Gerichten nicht vermutet, sondern ist vom Vermieter zu beweisen. Der Mieter hat zu beweisen, dass er die erweiterte Fläche mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Vermieterseite nutzt. Letztlich entscheiden die Umstände des Einzelfalls.
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