Was ist zu tun, wenn der Gehsteig zur Stolperfalle wird?

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 6. Oktober 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um ungepflegte Gehsteige geht.
FRAGE: In unserer Nachbarschaft gibt es immer mehr ungepflegte Gehsteige. Von unten wächst das Unkraut in die Höhe, was die Gehsteige zu Stolperfallen macht. Man muss auf die Straße ausweichen, weil die Hecken über den Zaun wachsen. Darf so eine Verwahrlosung überhaupt sein?

Peter Hauswirth ist Rechtsanwalt und Sachverständiger für Immobilien bei HAUSWIRTH-KLEIBER Rechtsanwälte OG in Wien.
Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Peter Hauswirth Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Die Behörde hat nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung den Grundeigentümer aufzufordern, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit oder die Benutzbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen.
Sträucher und Unkraut, welche dazu führen, dass der Gehsteig gar nicht mehr oder nicht mehr sicher verwendet werden kann, beeinträchtigen die Verkehrssicherung und die Benutzbarkeit des Gehsteiges. Daher können Sie die in Ihrer Stadt zuständige Behörde darüber informieren, damit die Behörde den Eigentümer – per Bescheid – mit dem Rückschnitt auftragen kann.
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