Fliesen fallen herunter: Wer muss Sanierung übernehmen?

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 11. August 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Genossenschaftswohnung geht.
FRAGE: Ich bin Mieterin einer Genossenschaftswohnung. Vor rund zehn Jahren habe ich diese gebrauchte Wohnung übernommen. Jetzt sind im Bad ein paar Fliesen heruntergefallen. Die Genossenschaft sagt, dass ich das reparieren muss. Ist das richtig?

Julia Fritz ist Partnerin und Immobilienrechtsexpertin bei PHH Rechtsanwälte.
Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Julia Fritz Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Für Mietverträge mit gemeinnützigen Bauvereinigungen gelten grundsätzlich erweiterte Erhaltungspflichten. Diese umfassen nicht nur die Abwehr erheblicher Gesundheitsgefährdungen, sondern auch die Erhaltung der Wohnung im ortsüblichen Standard. Das Abfallen von Fliesen im Bad betrifft die bauliche Substanz und stellt – zumindest abstrakt – eine potenzielle Gesundheitsgefährdung dar.
Solche Mängel fallen nicht unter die Instandhaltungspflicht des Mieters, sondern sind von der gemeinnützigen Bauvereinigung zu beheben. Die Kosten solcher Maßnahmen können über den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag gedeckt werden. Eine Verpflichtung der Mieterin zur eigenständigen Reparatur besteht daher nicht.
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