Gemeinschaftsterrasse: Wer muss für die Sanierung zahlen?

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Am Dach gibt es eine Gemeinschaftsterrasse. Wer zahlt die Kosten, wenn das Flachdach saniert werden muss? Die Rechtsanwältin klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.

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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Gemeinschaftsterrasse geht. 

FRAGE: Wir haben am Dach eine Gemeinschaftsterrasse für insgesamt sechs Eigentümer im Wohnhaus, die durch Trennwände aufgeteilt ist. Macht es Sinn diese Flächen nachträglich zu parifizieren? Und noch eine Frage: Wer zahlt die Kosten, wenn das Flachdach (es ist mittlerweile 35 Jahre alt) einmal saniert werden muss? Ich fürchte, diese Sanierung steht uns bevor.

Gemeinschaftsterrasse: Wer muss für die Sanierung zahlen?

Sigrid Räth, Rechtsanwältin und Wohnrechtsexpertin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

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