Garagenplatz: Muss der Mieter die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten?
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Frage: Ich vermiete einen Garagenplatz. Nun hat der Mieter im März gekündigt und will, dass der Vertrag per Ende April endet. Im Vertrag wurden aber drei Monate Kündigungsfrist zum Monatsletzten vereinbart. Kann ich dies durchsetzen?
Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl: Ja, Sie können die vereinbarte Kündigungsfrist durchsetzen und darauf bestehen, dass der Mieter diese einhält. Am besten, Sie machen den Mieter schriftlich auf die vereinbarte dreimonatige Kündigungsfrist aufmerksam und teilen ihm mit, dass Sie die Kündigung per Ende Juni akzeptieren. Der Mieter hat somit bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist weiter die Miete zu bezahlen und kann den Garagenplatz solange auch nutzen.
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