Ferienwohnsitze: Zwistigkeiten in Nobelskiorten

Ferienwohnsitze: Zwistigkeiten in Nobelskiorten
Die Interessen der einheimischen Bevölkerung und der Immobilienkäufer aus dem Ausland prallen aufeinander. Nun wird an einer Lösung gearbeitet.

Immobilien und Zweitwohnsitze in touristisch attraktiven Regionen sind seit vielen Jahren beliebt bei EU-Bürgern, vor allem aus Deutschland. Das gilt für Gemeinden wie Zell am See, Hallstadt, Kitzbühel und viele mehr. Lange Zeit hat man in den Gemeinden gut von diesem Run auf Grundstücke und Einfamilienhäuser gelebt. Doch der Widerstand der Bevölkerung gegen die stark gestiegenen Wohnungspreise, bedingt durch die hohe Nachfrage nach Grund und Boden, ist gewachsen.

Vorbehaltsgemeinden: Wohnraum ist jenen vorbehalten, die ganzjährig dort wohnen

Viele wohnen in sogenannten Vorbehaltsgemeinden, wo Wohnraum jenen vorbehalten werden soll, die ganzjährig dort wohnen. Dies hat eine massive Zweitwohnsitzdebatte ausgelöst, die dazu führte, dass seit einiger Zeit scharf kontrolliert wird, ob die als Hauptwohnsitz gekaufte Villa ganzjährig genutzt wird – oder doch nur ein Freizeitwohnsitz ist und das halbe Jahr leer steht. Es kam zu Bespitzelungen und Hausbesitzer wurden vernadert, einem deutschen Chaletbesitzer wurde dann die Nutzung seiner Immobilie in Kitzbühel untersagt.

Diese aufgeheizte Stimmung blieb vielerorts nicht ohne Folgen. Es kam zu einem Rückzug der ausländischen Bewohner. „Viele der Immobilienbesitzer kommen nicht mehr in die Region“, sagt Georg Spiegelfeld, Geschäftsführer von Spiegelfeld Immobilien, und bezieht sich damit auf die vor allem deutschen Hausbesitzer. „Sie investieren nicht mehr in den Ort, wenn sie da sind, und bringen sich ihr Essen mit.“ Boutiquen, Supermärkte und Restaurants mussten infolge dieser Entwicklung sogar schon zusperren.

So könnte eine Lösung aussehen

Nun formiert sich eine Idee in den Gemeinden, so Spiegelfeld, wie man die Freizeitwohnsitze legalisieren könnte. Die Besitzer der Häuser und Chalets sollen legal hier wohnen bleiben, dafür sollen sie eine Gebühr bezahlen. Mit diesem Geld sollen die Gemeinden dann in Wohnhäuser für die einheimische Bevölkerung investieren können.

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