Was tun, wenn ich die vermietete Wohnung selbst brauche?

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Im Alter kann man sein Haus oft nicht mehr bewirtschaften. Ob man Anspruch auf die vermietete Eigentumswohnung hat, weiß die Rechtsanwältin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 30. Juni 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Eigenbedarf an einer Wohnung geht.

FRAGE: Ich habe eine Wohnung vermietet. Selbst bewohne ich ein Haus, bin aber mittlerweile fast 80 Jahre alt und kann dieses nur schwer bewirtschaften. Ich überlege, in diese Wohnung zu ziehen. Wie kann ich das Mietverhältnis beenden?

Was tun, wenn ich die vermietete Wohnung selbst brauche?

Rechtsanwältin Simone Maier-Hülle verfügt über umfassende Erfahrung bei der Abwicklung von Bauträgerprojekten und im Wohnungseigentums- und Mietrecht. 

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