Wenig genutzt: Kann man die Kosten für den Lift senken?

Which floor are you going to?
Ob es möglich ist, für den Lift bei Nichtnutzung weniger zu zahlen, weiß die Rechtsanwältin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 9. Februar 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um Liftkosten geht.
FRAGE: In unserem Wohnungseigentumsvertrag gibt es betreffend die Verteilung der Liftkosten keine Regelung. Wir finden das ungerecht, da wir einen Lift auf der Nachbarstiege noch nie benötigt haben und auf unserer Stiege nur etwa ein Mal im Monat. Nur dann, wenn wir mit Gepäck in unser Kellerabteil oder zu unserem Stellplatz in Tiefgarage fahren. Gibt es eine Möglichkeit der Änderung? Zumindest eine Reduktion der Kosten?

Rechtsanwältin Katharina Braun

Katharina Braun ist Rechtsanwältin. 

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Katharina Braun Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: In § 32 (1) Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass Liegenschaftsaufwendungen gesetzlich unter den Wohnungseigentümern aufzuteilen sind. Der Absatz 5 dieser Gesetzesbestimmung ermöglicht es einem Wohnungseigentümer, bei erheblich unterschiedlicher Nutzungsmöglichkeit eine rechtsgestaltende Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels durch gerichtliche Entscheidung zu erlangen. Voraussetzung ist, dass die objektive Nutzungsmöglichkeit (diesfalls des Lifts) für einen Wohnungseigentümer erheblich hinter der Nutzungsmöglichkeit anderer Miteigentümer zurückbleibt.

Offen bleibt bei der Anfrage, auf welchem Stockwerk die  gegenständliche Wohnung liegt. Aus der Anfrage geht jedoch eine gewisse Nutzung des Aufzugs durch den Wohnungseigentümer hervor und es dürften eventuell mehr subjektive Umstände (zum Beispiel Nichtbenutzen des Liftes aus Gründen der körperlichen Fitness) vorliegen, welche dazu führen, dass der Aufzug aktuell nicht benutzt wird.  
Letzteres kann eine Möglichkeit der Reduktion an der Kostenteilung, wenn nicht schon von vornherein ausschließen, so jedenfalls stark erschweren. Hier müsste der genaue Sachverhalt noch abgeklärt werden.

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