Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 16. Juni 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Verkauf einer Hausbesorgerwohnung geht.
FRAGE: Wir sind eine Eigentümergemeinschaft. Die Hausbesorgerwohnung steht seit acht Jahren leer und soll jetzt verkauft werden. Wie läuft so ein Vorgang ab? Angeblich ist eine Parifizierung nötig. Stimmt das?
Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Simone Meier-Hülle Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Wenn die Hausbesorgerwohnung bisher nicht als eigenes Objekt im Grundbuch aufscheint, ist vorab eine Parifizierung nötig, weil ansonsten kein Verkauf möglich ist. Um überhaupt Eigentum an dieser Wohnung begründen zu können, muss vorab von einem befugten Architekten oder Ziviltechniker ein sogenanntes Nutzwertgutachten erstellt und die bisherigen Anteile aller Objekte neu bewertet werden.
Weiters müsste diese Neuparifizierung auch in einem gesonderten Nachtrag zum bestehenden Wohnungseigentumsvertrag geregelt werden – alle Eigentümer müssen diesem Nachtrag zustimmen.
Es empfiehlt sich, vorab mit allen Eigentümern abzuklären, ob diese mit einer Neuparifizierung und den damit verbundenen Kosten einverstanden sind, da nicht nur ein neues Nutzwertgutachten nötig ist, sondern auch ein grundbuchfähiger Nachtrag zum bestehenden Wohnungseigentumsvertrag, der von einem Anwalt oder Notar erstellt und verbüchert werden muss.
Bestehende Belastungen und Veräußerungsverbote sind im Zuge der Neuparifizierung zu übertragen, wozu gegebenenfalls auch eine gesonderte Zustimmung der Pfandgläubiger erforderlich ist.
Mit den anderen Eigentümern sollten die Kosten und der zu erwartende Verkaufspreis konkret abgestimmt werden, damit es keine bösen Überraschungen mit einzelnen Eigentümern gibt. Für den Verkauf der Hausbesorgerwohnung ist dann ein eigener Kaufvertrag erforderlich. Der beim Verkauf erzielte Kaufpreis ist zwischen allen Eigentümern aufzuteilen.
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