Abgestellte Autowracks: Was man dagegen tun kann

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 16. Juni 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um unerlaubt abgestellte Autos geht.
FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümer. Auf unserer Allgemeinfläche stehen seit vielen Monaten zwei Unfallautos, ohne Kennzeichen, ohne Pickerl. Diese Autos gehören einem Mann ohne Meldeadresse, der gelegentlich bei einer Wohnungseigentümerin wohnt. Die Hausverwaltung kennt das Problem, macht aber nichts. Einschreiben können dem Mann nur polizeilich zugestellt wer-den. Teilweise wohnt er sogar in den Autos. Was kann ich tun?

Rechtsanwältin Simone Maier-Hülle verfügt über umfassende Erfahrung bei der Abwicklung von Bauträgerprojekten und im Wohnungseigentums- und Mietrecht.
Kommentare