Sanierung: Kann ich meine Zustimmung an eine Bedingung knüpfen?

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Eine Eigentümerin hat eine mündliche Vereinbarung aufgekündigt. Jetzt will sie aber die Zustimmung für eine Sanierung. Ob eine Zustimmung an eine Bedingung geknüpft werden kann, weiß die Rechtsanwältin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 28. Juli 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Vereinbarung zwischen zwei Eigentümern geht.

FRAGE: Wir sind fünf Wohnungseigentümer. Eine Eigentümerin, die ihre Wohnung oberhalb der Garage hat, hat bei der letzten Eigentümerversammlung den Wunsch nach einer Dämmung der Garage kundgetan, weil ihre Heizkosten ständig steigen. Die Eigentümer haben zugestimmt, auch ich. 
Zwei Tage nach der Sitzung hat diese Eigentümerin mir mitgeteilt, dass sie unsere mündliche Vereinbarung zum Stellplatztausch nach 30 Jahren nicht mehr möchte. Das habe ich der Hausverwaltung gemeldet und gebeten, diese Notiz in das Protokoll aufzunehmen, mit dem Vermerk, dass ich der Dämmung nur zustimme, wenn der Stellplatztausch weiterhin gültig ist. Die Hausverwaltung hat das verweigert. Ist das rechtens??

Sigrid Räth mit Telefonhörer in der Hand

Rechtsanwältin Sigrid Räth

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Sigrid Räth Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Offenbar wurde im Zuge der Eigentümerversammlung über eine Dämmung der Garage abgestimmt. Wenn in der Versammlung ein Beschluss zustande gekommen ist, so gibt es keine Möglichkeit, die einmal abgegebene Stimme wieder zurückzuziehen. Anders wäre das bei einem schriftlichen Umlaufbeschluss, wo während des Laufs der Abstimmung jederzeit die Möglichkeit besteht, die Stimmabgabe zu ändern. Eine Stimmabgabe unter Bedingungen ist nicht möglich. Eine beigesetzte Bedingung würde dazu führen, dass es sich um eine Gegenstimme handelt beziehungsweise die Stimmabgabe ungültig ist. 

Völlig unabhängig von diesem Beschluss ist eine Vereinbarung zum Stellplatztausch zu sehen, da es sich dabei um keine Verwaltungsangelegenheit handelt, sondern um eine Angelegenheit, die nur zwei Eigentümer betrifft. Eine Vereinbarung zwischen zwei Miteigentümern oder eine Auseinandersetzung zwischen zwei Miteigentümern über Stellplätze muss nicht ins Versammlungsprotokoll aufgenommen werden. Umso mehr als im gegenständlichen Fall diese Thematik erst nach der Eigentümerversammlung entstanden ist.

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