Kaputte Gemeinschaftswaschküche: Ihre Rechte als Miteigentümer

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 22. April 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Gemeinschaftswaschküche geht.
FRAGE: In unserer Wohnungseigentumsanlage existiert eine Gemeinschaftswaschküche, die mit Waschmaschine und Trockner ausgestattet ist, die aber reparaturbedürftig sind. Einige Miteigentümer, die die Anlage nicht brauchen, sind aus Kostengründen gegen die Reparatur. Es gibt seitens der Hausgemeinschaft keine Umfrage und auch keinen Beschluss, diese Einrichtung stillzulegen.
Hat ein einzelner Miteigentümer das Recht auf eine funktionstüchtige Gemeinschaftswaschküche und könnte er dies gegebenenfalls mit Gerichtsbeschluss durchsetzen?

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