Wassertropfen an der Decke: Wer haftet für Sanierungsfehler?

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 8. September 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Gewährleistung geht.
FRAGE: Ich wohne in einer Reihenhausanlage. Durch einen Wasserrohrbruch beim Nachbarn wurde mein Grundstück teilweise überschwemmt. Auch ein Podest im Garten musste weggerissen und neu gebaut werden.
Schon nach kurzer Zeit habe ich festgestellt, dass an der Kellerdecke, direkt über dem Eingang, Wassertropfen von der Decke hängen. Wahrscheinlich wurde auf die Abdichtung vergessen. Wer muss den Schaden beheben? Wie lange gibt es eine Gewährleistung?

Julia Fritz ist Partnerin und Immobilienrechtsexpertin bei PHH Rechtsanwälte.
Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Julia Fritz Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Kommt es nach einem Wasserrohrbruch bei einem Nachbarn im Zuge der Sanierungsarbeiten zu neuen Schäden – etwa durch eindringende Feuchtigkeit infolge mangelnder Abdichtung –, stellen sich haftungs- und gewährleistungsrechtliche Fragen. Wurde der Schaden durch mangelhafte Ausführung verursacht, bestehen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem ausführenden Unternehmen.
Diese sind verschuldensunabhängig: Es reicht aus, dass ein Mangel vorliegt – ein Verschulden muss nicht nachgewiesen werden. Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich der Auftraggeber der Arbeiten, also in der Regel der Nachbar.
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt drei Jahre ab Übergabe oder Fertigstellung. Innerhalb dieser Frist muss der Mangel gerichtlich geltend gemacht werden, um den Anspruch zu wahren.
In solchen Fällen ist es ratsam, den Schaden zu dokumentieren, Informationen zur ausführenden Firma einzuholen und – idealerweise in Abstimmung mit dem Nachbarn – die nächsten Schritte zur Mängelrüge und Schadensbehebung zu setzen.
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