Nachbarbäume drücken Zaun nieder: Wer zahlt?

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 25. August 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Bodendecker des Nachbarn geht.
FRAGE: Mein Nachbar hat Bodendecker, die immer höher werden. Sie drücken meinen Maschendrahtzaun nieder. Ich schneide die Äste auf meiner Seite zurück. Muss ich das auf meine Kosten erledigen? Und wer muss die Kosten für den kaputten Zaun tragen?

Julia Fritz ist Partnerin und Immobilienrechtsexpertin bei PHH Rechtsanwälte.
Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Julia Fritz Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Sie dürfen Wurzeln und Zweige, die von Nachbars Grundstück auf Ihres ragen, zurückschneiden – sofern sie die Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen und der Nachbar nicht innerhalb einer angemessenen Frist selbst handelt. Die Kosten für die Entfernung der Äste auf dem eigenen Grundstück hat der Beeinträchtigte, also Sie, zu bezahlen.
Man kann den Nachbarn auffordern, die Pflanzen so zu pflegen, dass sie das eigene Grundstück nicht mehr beeinträchtigen. Wird der Zaun durch die Bodendecker beschädigt, haftet der Nachbar nur dann für die Reparaturkosten, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann – etwa, weil er die wuchernden Pflanzen nicht gepflegt oder Hinweise auf eine drohende Beschädigung ignoriert hat.
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