Nässeschaden: Muss ich halbherzige Sanierungen vom Bauträger akzeptieren?

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 30. Juni 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um Nässeschäden am Reihenhaus geht.
FRAGE: Ich habe seit 23 Jahren ein Reihenhaus, seitdem gibt es auch immer wieder Probleme mit Nässeschäden. Der Bauträger saniert auch immer wieder, aber in Ordnung ist es offensichtlich noch immer nicht. Aktuell ist ein Schaden festgestellt worden bei der Unterschallung des Daches. Ein Brett ist morsch. Ich bin diese halbherzigen Sanierungen leid. Was soll ich unternehmen?

Rechtsanwältin Simone Maier-Hülle verfügt über umfassende Erfahrung bei der Abwicklung von Bauträgerprojekten und im Wohnungseigentums- und Mietrecht.
Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Simone Meier-Hülle Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Zunächst sollte durch Beiziehung eines gerichtlichen Sachverständigen abgeklärt werden, ob es sich um einen Zeitschaden handelt oder ein Baumangel vorliegt. Nur wenn es sich um einen Baumangel handelt und noch keine Verjährung eingetreten ist, könnte der Schaden beim Bauträger geltend gemacht werden.
Unabhängig davon sind ernste Schäden des Hauses, worunter auch das Dach fällt, auf Kosten der Eigentümergemeinschaft zu sanieren, sofern das Wohnungseigentumsgesetz zur Anwendung kommt.
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