Wiederherstellung der Grünfläche: Wie Sie als Wohnungseigentümer vorgehen können

Wiederherstellung der Grünfläche: Wie Sie als Wohnungseigentümer vorgehen können
Von der Baupolizei gibt es einen Bescheid, dass die Grünfläche wieder herzustellen ist. Wann die Hausverwaltung handeln muss, weiß der Experte.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um einen Bescheid der Baupolizei geht.

FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümerin in einem Mehrparteienhaus mit einer Allgemeinfläche, die als Grünfläche gewidmet ist, wo aber ein Kunstrasen liegt. Seit 2021 gibt es von der Baupolizei einen Bescheid, dass die Grünfläche wieder herzustellen ist, aber die Hausverwaltung macht nichts. Wahrscheinlich weil mindestens ein Eigentümer den Bescheid bekämpft hat. Wie kann ich die Sache vorantreiben?

Wiederherstellung der Grünfläche: Wie Sie als Wohnungseigentümer vorgehen können

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