Rechtsanwalt Thomas Sochor: Die Eigentümergemeinschaft soll einen Beschluss über eine geplante Fassadendämmung samt Fenstertausch fassen. Laut Judikatur kann sogar der Austausch sämtlicher Fenster sowie die Anbringung eines Vollwärmeschutzes trotz hohen Kostenaufwands eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung sein, über welche die Mehrheit der Wohnungseigentümer entscheidet. Unerlässlich ist bei Sanierungsmaßnahmen dieser Dimension eine Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Der Angabe des zur Beschlussfassung anstehenden Gegenstandes kommt erhebliche Bedeutung zu, da es sich dabei um die für viele Wohnungseigentümer wichtigste Entscheidungsgrundlage für ihr Abstimmungsverhalten handelt. Dabei ist auf den Beschlussgegenstand sowohl der Art nach als auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung hinzuweisen. Die Verwaltung wird den Wohnungseigentümer daher im Vorfeld der Beschlussfassung die geplanten Maßnahmen durch Pläne, die Kosten durch eingeholte Kostenvoranschläge und die Anbote der Fachfirmen zur Verfügung stellen, um ihnen die erforderlichen Infos für ihre Entscheidung zu liefern. Der Verwalter hat für Erhaltungsarbeiten, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen und für größere Verbesserungsarbeiten, mindestens drei Angebote einzuholen.
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