Hypo IV-Prozess: Schuldsprüche für Kulterer & Co
Nach 14 zum Teil turbulenten Verhandlungstagen war es am Donnerstag so weit: Der sogenannte Strafprozess "Hypo IV" um einen Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2006 (siehe Analyse am Artikelende) endete mit drei Schuldsprüchen.
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten durch die Gewährung von Put-Optionen die Bank um einen Millionenbetrag geschädigt haben und daher wegen Untreue zu verurteilen sind. Der Schöffensenat folgte damit der Argumentation von Staatsanwalt Robert Riffel und dem Gutachten des Wirtschaftstreuhänders Karl Hengstberger; die Argumente der Privatgutachter wurden nicht berücksichtigt.
Die Schöffen hätten keinerlei Zweifel daran gehabt, dass die bei den Vorzugsaktiendeals gewährten Put-Optionen eigenmittelschädlich gewesen seien, erklärte der Richter bei der Urteilsbegründung. Auch die Ausschüttung der Sonderdividende in der Höhe von 2,5 Millionen Euro sei ohne jede rechtliche Grundlage erfolgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Kircher und Kulterer erbaten drei Tage Bedenkzeit, der Anwalt von Grigg meldete sofort Nichtigkeit und Berufung an.
"Ein Loch in der Mauer des Schweigens wurde aufgebrochen."
Der Richter gratulierte Josef Kircher zu seinem Geständnis. Liebhauser-Karl: "Wir möchten ein Zeichen setzen, trotz des enormen Schadens, der nicht kleiner gemacht werden kann, haben wir deshalb zwei der insgesamt drei Jahre bedingt ausgesetzt. Es ist ein außerordentlich gewichtiger Milderungsgrund, dass ein Loch in der Mauer des Schweigens aufgebrochen ist und ein Licht dahinter gefallen ist." Das Geständnis sei früh im Verfahren abgelegt und durch den Verlauf mehrfach noch bestätigt worden, was der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht habe wissen können.
Im Anschluss wurde auch die Flick-Stiftung als einer der zehn bevorzugten Investoren zu einer Geldbuße im Ausmaß von 600.000 Euro verurteilt. Kulterer als Entscheidungsträger - er war damals auch Vorstand der Flick-Stiftung gewesen - sei eindeutig dem Verband zurechenbar.
Im Jahr 2006 war die Hypo-Alpe-Adria-Bank in höchster Not: Verluste mit einem Spekulationsgeschäft rissen ein Loch in die Bankbilanz, das Eigenkapital lag nur knapp über der gesetzlichen Untergrenze. Für die notwendige Kapitalerhöhung waren daher kaum Investoren zu finden.
Da griffen die damaligen Bank-Chefs zu einem folgenschweren Trick: In geheimen Nebenabreden, die ein Kärntner Notar verwahrte und später schreddern sollte, sicherten die Vorstände potenziellen Investoren zu, die Vorzugsaktien zum Nominalwert ab 2009 an die Bank zurückgeben zu können. Und: Den Investoren wurde eine Dividende von 6 Prozent zugesagt.
Das lockte dann doch einige zum Kauf der Hypo-Vorzugsaktien: Prominente Namen wie der Ex-Chef von kika/Leiner, Herbert Koch plus Gattin, die Stiftung der Milliardärswitwe Ingrid Flick, die Stiftung des Gesundheitsökonomen Christian Köck, Unaxis (Ronny Pecik), der Kärntner Garagenkönig Walter Moser oder Jetalliance-Gründer Lukas Lichtner-Hoyer finden sich unter den Zeichnern der insgesamt 100 Millionen Euro schweren Kapitalerhöhung. Sie alle streiften fette Dividenden ein und bekamen den gesamten Einsatz 2009 zurück.
Dass die Vorzugsaktien wegen der geheimen Nebenvereinbarung gar kein Eigenkapital der Hypo waren, konnte den Investoren egal sein, nicht aber den Vorständen: Denn Eigenkapital muss der Bank ohne Einschränkung zur Verfügung stehen. Die Vorstände wurden daher wegen Untreue und Schädigung der Bank sowie Bilanzfälschung verurteilt.
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