Geschädigte MEL-Anleger erhalten 44 Millionen Euro

Die Meinl Bank ist nicht Teil des Deals
90 Prozent der betroffenen Anleger müssen aber zustimmen, damit diese Einigung mit Atrium verbindlich gilt.

Fast zehn Jahre nach Platzen des Anlegerskandals um die Immobilienholding Meinl European Land (MEL) können rund 5100 geschädigte Anleger endlich aufatmen. Die MEL-Nachfolgefirma Atrium European Real Estate Limited und die österreichische AdvoFin Prozessfinanzierung AG haben eine Einigung unterzeichnet, bei dem den betroffenen Anlegern ordentlich viel Geld winkt. Atrium legt zur Beendigung aller anhängigen Zivilklagen und bei gleichzeitigem Zurückziehen der sogenannten Privatbeteiligten-Anschlüsse im Strafverfahren 44 Millionen Euro auf den Tisch.

32 Prozent Erfolgshonorar

Der Deal gilt aber erst dann als angenommen, wenn 90 Prozent der Anleger auch zustimmen. Die 5100 MEL-Geschädigten, die von AdvoFin vertreten werden, sollen nun im April über den möglichen Geldsegen informiert werden. Die Meinl Bank, die ebenfalls mit einer Klagslawine eingedeckt wurde, ist nicht Teil des Deals. Der Prozessfinanzierer AdvoFin kassiert rund 32 Prozent der Entschädigungszahlung als Erfolgshonorar, da er bisher alle Kosten der anhängigen Schadenersatzprozesse und Verhandlungen getragen hat. In einem anderen Fall hat AdvoFin schon eine Einigung mit der Immofinanz erzielt, die 64 Millionen Euro für betroffene Anleger eingesackt.

„Die Rahmenvereinbarung legt einen Mechanismus fest, der es den Klienten von AdvoFin und von Anwalt Ulrich Salburg, die Zertifikate der Meinl European Land zwischen 2002 und 2007 erworben haben, und die Zivilklagen gegen Atrium eingebracht oder sich anhängigen Strafverfahren gegen Atrium als Privatbeteiligte angeschlossen haben, ermöglicht, ihre (potenziellen) Ansprüche zu bereinigen“, heißt es in einer Aussendung. „Im Allgemeinen wird im Rahmen von Zivilklagen versucht, Schäden im Zusammenhang mit angeblich falschen oder unvollständigen Erklärungen in Veröffentlichungen von Meinl European Land geltend zu machen.“

Keiner Schuld bewusst

Atrium ist nach wie vor der Meinung, dass die gegen sie in den österreichischen Verfahren geltend gemachten Ansprüche jeder Grundlage entbehren“, heißt es weiter. „Jedoch ist Atrium bestrebt, diese Rechtsstreitigkeiten hinter sich zu lassen, die einen erheblichen Zeitaufwand für das Management sowie damit verbundene Rechtsberatungs- und sonstige Kosten verursachen, die den Interessen der Aktionäre zuwiderlaufen.“

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