Geldwäsche: Ermittlungen scheitern oft

Gerhard Jarosch: "Wir müssen beweisen, dass das Geld aus einer Straftat stammt"
Rechtshilfeersuchen mit exotischen Ländern gehen meistens ins Leere. Bundeskriminalamt verzeichnet aber auch Erfolge.

Rund 1500 Geldwäsche-Verdachtsfälle erstatten Banken pro Jahr bei der Geldwäsche-Meldestelle Financial Intelligence Unit (FIU) des Bundeskriminalamtes ( BKA) in Wien. Doch in vielen Fällen werden die Ermittler fast zur Verzweiflung getrieben. Denn: Der Tatbestand der Geldwäsche ist nur dann erfüllt, wenn das Geld, das über Konten fließt, auch aus einer kriminellen Handlung stammt.

Zugleich muss für diese Tat in Österreich mehr als ein Jahr Haft drohen. Der Geldwäsche-Paragraf greift erst bei Vermögensdelikten in Höhe von mehr als 5000 Euro – wie bei Betrug oder Steuerhinterziehung. Außerdem muss die Herkunft der Gelder von den Tätern verschleiert werden. Die Strafdrohung beträgt für Geldwäsche-Fälle mit mehr als 50.000 Euro bis zu zehn Jahre Haft.

Korruptionsfälle

"In der Regel sind diese Fälle international", sagt Gerhard Jarosch, stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, zum KURIER. "Wenn zum Beispiel ein Korruptionsfall in der Ukraine die Ausgangstat der Geldwäsche ist, dann müssen wir versuchen, aus der Ukraine alle Fakten zu bekommen, dass tatsächlich eine kriminelle Handlung dahintersteckt." Nachsatz: "Das ist bei ganz argen Fällen meist ein Ding der Unmöglichkeit." Innerhalb der EU funktioniert der Informationsaustausch der Ermittlungsbehörden gut. Außerhalb der EU gestalten sich die Ermittlungen schwierig. Laut Jarosch gibt es bei der Staatsanwaltschaft Wien derzeit kein einziges Geldwäsche-verfahren, bei dem es einen Zusammenhang mit Panama gibt.

Gelder eingefroren

"Wird ein Verdachtsfall gemeldet, wird das Konto sichergestellt, sprich das Geld durch das Gericht eingefroren. Wir müssen aber beweisen, dass das Geld aus einer Straftat stammt", erklärt Jarosch. "Wenn die Gelder aus exotischen Ländern kommen, und die Rechtshilfe mit diesen Ländern nicht funktioniert, erhalten wir auf unsere Ersuchen nicht einmal eine Antwort." Es vergehen oft ein oder eineinhalb Jahre – und der Staatsanwalt hat noch immer keine belastenden Fakten aus dem Ausland erhalten. "Dann hebt der Richter die Sicherstellung auf und wir stellen das Verfahren ein", sagt der Ankläger. Funktioniert die Rechtshilfe, kann eine Kontoöffnung aber auch lange dauern. "Wenn das Geld von Liechtenstein nach Zypern oder weiter auf irgendwelche Kanalinseln geflossen ist, stehen wir dann irgendwann an", sagt Jarosch. "Meist fließt das Geld über mehrere Länder. Im Idealfall brauche ich je Land für eine Kontoöffnung zwei bis drei Monate."

Aktueller Fall

"Wir haben aber auch Erfolge", sagt BKA-Experte Rudolf Unterköfler. "In den ganzen Phishing-Fällen, wo Konten abgezockt wurden, geht es aber um kleine Beträge." Am Mittwoch stoppte das BKA aber einen mutmaßlichen "CEO-Fraud" wie im Fall FACC. Ein Täter gab sich angeblich als Chef eines Unternehmens aus und wies Angestellte angeblich per Mail an, einen Betrag auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Eine Bank schöpfte Verdacht. Der Hinweis kam aus einem EU-Land. Unterköfler: "Es handelt sich um einen sechsstelligen Betrag."

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