FMA verhängte 279.000 Euro Strafe gegen Erste Asset Management

THEMENBILD: FINANZMARKTAUFSICHT (FMA)
Die Strafe ist nicht rechtskräftig, EAM erhebt Beschwerde beim Verwaltungsgericht.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Strafe in Höhe von 279.200 Euro gegen den Vermögensverwalter Erste Asset Management (EAM) verhängt.

Verspätung

Grund sei eine verspätete Mitteilung der Unterschreitung der 4-Prozent-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, heißt es von der Aufsichtsbehörde, die die Geldstrafe bereits vergangene Woche auf ihrer Homepage bekannt gemacht hat.

Die EAM habe Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingebracht. Die Straferkenntnis sei nicht rechtskräftig. Heute, Mittwoch, berichtete der "Börsianer" über die Strafverhängung. Die EAM habe sich wegen des laufenden Verfahrens nicht zu dem Fall äußern, heißt es in dem Bericht.

Unterschreitung

In konkreten Fall ging es um Aktien der Immofinanz, die sich in einem von der EAM verwalteten Fonds befunden hätten. Die EAM habe der Immofinanz die Unterschreitung der Beteiligungsgrenze nicht fristgerecht mitgeteilt, so die FMA.

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