Kostenloses Handgepäck? Was sich für Flugreisende ändern soll

Zusammenfassung
- EU-Parlament möchte zwei kostenlose Handgepäckstücke und Sitzplätze für Kinder neben Begleitpersonen ohne Zusatzgebühren.
- Diskussion über Entschädigungsregelung bei Flugverspätungen: Entschädigungen nur ab vier Stunden Verspätung.
- Widerstand aus Deutschland und Verhandlungen mit EU-Staaten über Abweichung von der Drei-Stunden-Entschädigungsregel.
Europaabgeordnete machen sich fraktionsübergreifend für den Anspruch von Flugreisenden auf kostenloses Handgepäck stark.
Eine Mehrheit im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments stimmte dafür, dass Passagiere künftig das Recht haben sollen, zwei kleine Gepäckstücke ohne Zusatzgebühr mit an Bord nehmen zu dürfen.
Ohne Zusatzkosten: Kinder unter 12 Jahren mit Sitz neben Begleitperson
Sie sollen dem Willen der Parlamentarier nach zum einen ein kleines Gepäckstück wie eine Handtasche, Rucksack oder Laptop (Maximalmaße von 40x30x15 cm) und zudem ein weiteres kleines Handgepäckstück wie einen Koffer mitnehmen dürfen.
Der Koffer darf den Angaben zufolge maximal 46 Zentimeter hoch sein, zudem sollen alle drei Kantenmaße addiert maximal 100 Zentimeter lang sein dürfen. Die Abgeordneten wollen auch sicherstellen, dass Kinder unter zwölf Jahren ohne Zusatzkosten neben ihrer Begleitperson sitzen können. Bevor neue Regeln in Kraft treten können, muss noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden.
Verspätungen: Entschädigung soll neu geregelt werden
Grundlage der Diskussion ist ein vor Jahren vorgelegter Vorschlag zu einer Reform der derzeit geltenden Rechte für Flugreisende. In dem Zuge sollen etwa auch Entschädigungszahlungen bei Verspätungen neu geregelt werden.
Anfang des Monats hatten sich die EU-Staaten gegen großen Widerstand aus Deutschland dafür ausgesprochen, dass Fluggäste künftig erst nach vier Stunden Verspätung entschädigt werden sollen. Die Vier-Stunden-Regel soll dem Willen der Minister zufolge für Distanzen bis 3.500 Kilometer gelten. Für längere Flugreisen ist eine Frist von sechs Stunden vorgesehen. Dafür soll es dem Kompromiss der EU-Staaten zufolge künftig 300 beziehungsweise 500 Euro Entschädigung geben.
Bisher besteht für Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet. Konkret gibt es 250 Euro für Flüge bis 1.500 km; 400 Euro für Flüge bis 3.500 km und 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 km.
Widerstand aus Deutschland: Entschädigungsregelung indiskutabel
Der FDP-Europaabgeordnete und gleichzeitig einer der Verhandlungsführer des Parlaments, Jan-Christoph Oetjen, kündigte Widerstand gegen die Position der EU-Staaten an. Seiner Einschätzung nach ist es fraktionsübergreifend eine rote Linie, von der Drei-Stunden-Regel abzuweichen.
Auch die verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD, Vivien Costanzo, sagte, es sei indiskutabel, die Entschädigungsregeln abzuschwächen. Ihr CDU-Amtskollege Jens Gieseke teilte mit, das Parlament lege klare und zumutbare Pflichten für die Beförderer fest.
Oetjen geht davon aus, dass die Verhandlungen mit den EU-Staaten im Oktober starten werden und hofft, "kurz vor Weihnachten oder Anfang nächsten Jahres mit dem Prozess fertig zu sein".
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