Finanz kontrolliert Almhütten in Tirol und Vorarlberg: Rund 100.000 Euro Strafen

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Bei der Kontrolle von 32 Betrieben mit insgesamt 128 Beschäftigten zeigte sich: Rund jeder fünfte Dienstnehmer war nicht ordnungsgemäß registriert.

Zusammenfassung

  • Finanzpolizei kontrollierte im September 2025 32 Almhütten in Tirol und Vorarlberg auf Einhaltung von Sozialversicherung, Arbeitsrecht und steuerlichen Pflichten.
  • In 41 Fällen wurden Verstöße festgestellt, darunter fehlende Sozialversicherungsanmeldungen, fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen und steuerliche Missstände; Strafen von rund 100.000 Euro werden erwartet.
  • Zusätzlich wurden Anzeigen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, wegen unbefugter Gewerbeausübung sowie wegen eines hochpreisigen Pkw mit ausländischem Kennzeichen erstattet.

Im Rahmen einer gezielten Schwerpunktaktion nahm die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung im September 2025 die Almhüttenbetriebe in Tirol und Vorarlberg unter die Lupe. 

Im Fokus der Kontrollen standen insbesondere die ordnungsgemäße Anmeldung von Dienstnehmern zur Sozialversicherung, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie steuerliche Pflichten. In insgesamt 32 Betrieben wurden 128 Beschäftigte kontrolliert, so das Finanzministerium in einer Aussendung.

"Null Toleranz bei Betrugsbekämpfung gilt überall, in der Stadt und am Land, am Berg und im Tal", so Finanzminister Markus Marterbauer darin.

100.000 Euro Strafen

Die Höhe der zu erwartenden Strafen beläuft sich insgesamt auf rund 100.000 Euro. In 41 Fällen wurden Übertretungen festgestellt, die nun bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt werden. Besonders gravierend war die hohe Zahl an nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 

In 25 Fällen entsprach die Meldung nicht den gesetzlichen Vorgaben. Damit war rund jeder fünfte kontrollierte Dienstnehmer nicht ordnungsgemäß registriert. Zusätzlich fehlten in 14 Betrieben die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen. Nahezu jedes zweite Unternehmen konnte hier keine korrekten Nachweise vorlegen.

Neben diesen Verstößen gegen sozial- und arbeitsrechtliche Bestimmungen wurden auch jeweils eine Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie wegen unbefugter Gewerbeausübung erstattet. Auch aus steuerlicher Sicht wurden Missstände festgestellt: Drei Almhütten stellten keine Belege aus. In einem Fall war überhaupt keine Registrierkasse vorhanden, hier folgt eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt zur weiteren Prüfung.

Zudem erregte ein hochpreisiger Pkw eines Hüttenwirtes mit ausländischem Kennzeichen die Aufmerksamkeit der Finanzpolizei. Die Folge: Vorschreibungen zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) und zur Kraftfahrzeugsteuer.

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