Diese Neuerung auf FinanzOnline soll Österreichs Steuerzahlern helfen
Seit Jahresbeginn gibt es bei FinanzOnline, dem eGovernmentportal der Finanzverwaltung, die Möglichkeit, sich von einer Vertrauensperson in steuerlichen Angelegenheiten helfen zu lassen. Die Vertrauenspersonen können aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis sein und diverse steuerliche Angelegenheiten wie die Steuererklärung erledigen. Der Grund ist laut Finanzministerium, dass sich nicht alle Menschen in der digitalen Welt zurechtfinden.
Die Vertretung ist ausschließlich kostenlos erlaubt, also unentgeltlich. Beide – der Vertretene als auch die Vertretung – müssen volljährig sein. Die Vertretung muss über eine ID-Austria oder eine EU-eID verfügen und darf höchstens vier Personen vertreten. Voraussetzung ist außerdem, dass der oder die Vertretene nur Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit hat oder eine Pension bezieht.
So wird die Vollmacht erteilt
Die Vertretung wird über das Formular „FONUV1 Unentgeltliche Vertretung in Finanz Online“ bekannt gegeben. Es ist auf www.bmf.gv.at/formulare oder im Finanzamt erhältlich. Das unterschriebene Formular wird von der Vertretung über den eigenen FinanzOnline-Zugang unter „Vertretungsbeziehung verwalten“ hochgeladen. Dafür ist laut Finanzministerium keine ID Austria oder EU-eID erforderlich.
Eine Zustellvollmacht ist nicht enthalten – Bescheide und Schreiben werden weiterhin direkt an den Vertretenen zugestellt, können aber bei elektronischer Zustellung auch von der Vertretung eingesehen werden. Nähere Infos unter: www.bmf.gv.at/vertretung
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