FMA sperrt Euram zu – Bank wird Fall für die Einlagensicherung

Die FMA kann "durch eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der European American Investment Bank (Euram) mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt.

Euram wird damit ein Fall für die Einlagensicherung, wie die FMA am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte.

Die Finanzmarktaufsicht begründete den Schritt mit unzureichenden Plänen für die Selbstabwicklung, welche die Bank nach einer außerordentlichen Hauptversammlung am Dienstag vorgelegt hatte.

Zwangsschließung von Euram

Die FMA hatte die Eigentümer der Bank vor zwei Alternativen gestellt: Eine Kapitalerhöhung über 25 Mio. Euro vorzunehmen oder eine geordnete Selbstabwicklung zu beschließen. Daraus wird nun aber nichts, da eine erfolgreiche Abwicklung nicht "schlüssig und plausibel" dargestellt worden sei, schreibt die FMA. Die Zwangsschließung hat einen Zahlungsstopp für gedeckte Einlagen zur Folge: Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen sind nicht mehr möglich.

Die Einlagensicherung schützt Anlegerinnen und Anleger vor Verlusten, etwa im Fall einer Pleite. Das System sieht vor, dass Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 pro Person und Kreditinstitut geschützt sind, in bestimmten Fällen sind es bis zu 500.000 Euro. Tritt ein Sicherungsfall ein, müssen Entschädigungen binnen maximal sieben Tagen ausbezahlt werden.

Zur Höhe der von der Einlagensicherung gedeckten, also erstattungsfähigen Einlagen bei der Euram machte die FMA zunächst keine Angaben. Es handelt sich um den fünften Sicherungsfall seit der Neuorganisation des Systems im Jahr 2019.

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