EuGH: Bei vorzeitiger Wohnkreditzahlung nur beschränkte Ermäßigung

Frau hält Schlüssel und Mietvertrag in Händen
Verbraucher können nur eine Ermäßigung der Zinsen und der laufzeitabhängigen Kosten verlangen.

Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobilienkredits haben Verbraucher kein Recht auf Ermäßigung der laufzeitunabhängigen Kosten. Der Verbraucher kann nur eine Ermäßigung der Zinsen und der laufzeitabhängigen Kosten verlangen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Rechtsstreit zwischen dem Konsumentenschutzverein VKI und der Bank Austria.

Klausel von Bank Austria

Nach Auffassung des VKI müssten sich auch die laufzeitunabhängigen Kosten verhältnismäßig verringern. Er beanstandete konkret eine von der Bank Austria verwendete Klausel, wonach bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung zwar die Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten verringert werden, aber nicht die laufzeitunabhängigen Bearbeitungsspesen.

Der Oberste Gerichtshof hat dazu den EuGH um Auslegung der EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge ersucht.

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