EuGH: Bei der Auswahl der Vorsorgekasse gilt das Vergaberecht

EuGH: Bei der Auswahl der Vorsorgekasse gilt das Vergaberecht
Rechtsstreit Allianz und Bundestheater: Laut Urteil gilt für die Auswahl der betrieblichen Vorsorge das EU-Vergaberecht.

Die Auswahl einer betrieblichen Vorsorgekasse unterliegt dem EU-Vergaberecht. Dies entschied der EU-Gerichtshof am Donnerstag in einem Rechtsstreit (C-699/17) zwischen der Allianz Vorsorgekasse einerseits und der Bundestheater-Holding, der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH, der Volksoper Wien GmbH, der ART for ART Theaterservice GmbH sowie der fair-finance Vorsorgekasse andererseits.

VwGH wollte Klärung

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof wollte vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob der Abschluss eines Vertrags über die betriebliche Vorsorge zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einer betrieblichen Vorsorgekasse auch dann unter die EU-Vergaberichtlinie fällt, wenn dafür die Zustimmung der Arbeitnehmerschaft notwendig ist.

Unter dem Schwellenwert

Die EU-Richter urteilten, dass die EU-Vergaberichtlinie in diesem Fall zwar nicht anwendbar sei. Der Wert des Auftrags werde nämlich auf 174.000 Euro geschätzt und liege somit unter dem Schwellenwert von 209.000 Euro.

Es seien jedoch die Grundregeln und die allgemeinen Grundsätze des EU-Vertrags, insbesondere die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu berücksichtigen.

Das Transparenzgebot verlange vom öffentlichen Auftraggeber einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit, stellten die EU-Richter fest. Dies müsse zum einen eine Öffnung für den Wettbewerb und zum anderen die Nachprüfung ermöglichen, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden seien. So müsse die Anwendung der Vergabevorschriften gegenüber allen Bietern transparent sein.

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