EU-Staaten beschließen Verbot von Plastik-Wegwerfartikel

Plastikmüll verschmutzt Meere und Strände.
Nach Beschluss im EU-Parlament erzielen auch Regierungen eine Einigung. Gesetz tritt ab 2021 in Kraft.

Das Aus für Plastikteller, Strohhalme und andere Kunststoff-Wegwerfprodukte in Europa rückt immer näher. Die EU-Staaten stimmten am Mittwoch für das geplante Verbot von Einwegplastik. Das Europaparlament hatte sich bereits vor gut einer Woche dafür ausgesprochen. Bis Ende des Jahres sollen nun die finalen Verhandlungen zwischen beiden Seiten abgeschlossen werden.

Die EU-Kommission hatte im Mai vorgeschlagen, Einmalgeschirr, Strohhalme, Wattestäbchen und andere Wegwerfartikel aus Plastik zu verbannen. Sie legte sich damit mit der Kunststoffbranche an, die laut Behördenangaben 2015 einen Umsatz von 340 Milliarden Euro machte und 1,5 Millionen Menschen beschäftigte. Verboten werden sollen jedoch nur Gegenstände, für die es aus Sicht der Kommission bereits Alternativen gibt.

Umweltvorteile

Die EU-Kommission verspricht sich dadurch große Umweltvorteile. Die Maßnahmen sollen den Ausstoß von Kohlendioxid um 3,4 Millionen Tonnen verringern. Bis 2030 könnten Umweltschäden im Wert von 22 Milliarden Euro vermieden werden, hieß es. Verbraucher könnten bis zu 6,5 Milliarden Euro sparen. Die Kommission begründet den Vorstoß vor allem mit dem Schutz der Ozeane. Mehr als 80 Prozent des Mülls in den Meeren sei Plastik.

"Plastik-Müll verschmutzt unsere Flüsse, Strände und Ozeane. Daher wollen wir Plastik-Produkte, für die es gute Alternativen gibt, verbannen", sagte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Österreich hat derzeit den Vorsitz unter den EU-Staaten inne.

Kostenbeteiligung

Die Kommission hatte vorgeschlagen, die Hersteller bestimmter Wegwerfartikel an den Kosten für die Umweltsäuberung zu beteiligen. Die EU-Staaten wollen nun noch darüber hinausgehen: Nicht nur die Hersteller, sondern auch Firmen, die betreffende Einweg-Produkte importieren beziehungsweise verkaufen, sollen demnach zur Kasse gebeten werden.

Bei dem Kommissionsvorschlag handelt es sich um eine EU-Richtlinie, die Mitgliedstaaten haben dabei nach der finalen Einigung in der Regel zwei Jahre Zeit, die entsprechenden Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

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