EU-Gericht: "Drei Streifen" von Adidas als Marke ungültig

EU-Gericht: "Drei Streifen" von Adidas als Marke ungültig
Die ikonischen "Drei Streifen" des deutschen Sportartikelherstellers haben nicht genug Unterscheidungskraft, heißt es.

Der Sportartikelhersteller Adidas hat nach einem Urteil des EU-Gerichts das Recht an einer seiner Drei-Streifen-Marken verloren. Das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass das Zeichen aus drei parallelen, in beliebiger Richtung angebrachten Streifen in der gesamten EU bei den Verbrauchern genug Unterscheidungskraft erlangt habe.

Die Richter bestätigen damit eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) von 2016. Damals hatte eine belgische Firma gegen die Eintragung geklagt. Das EUIPO hatte dem Antrag von Adidas auf Markenschutz des Symbols 2014 zunächst stattgegeben.

Viele von Adidas vorgelegte Beweise seien ungültig, da sie etwa umgekehrte Farbschemata aufwiesen - weiße Streifen auf schwarzem Hintergrund anstatt schwarze Streifen auf weißem Hintergrund.

Hintergrund des Falls war eine Entscheidung des EU-Markenamts nach einer Beschwerde eines Konkurrenzunternehmens. Adidas hatte dagegen in Luxemburg geklagt. Theoretisch ist nun noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.

Eine Adidas-Sprecherin hatte vorab darauf verwiesen, dass es bei dem Fall nur um eine bestimmte Ausführung der Drei-Streifen-Marke gehe. Der umfangreiche markenrechtliche Schutz, der für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen in Europa bestehe, bleibe unberührt.

Kommentare