Red Bull blitzte mit Klage gegen Razzia ab

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EU-Kommission hat laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes ihre Maßnahmen für die Hausdurchsuchung ausreichend begründet.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies eine Klage von Energydrink-Hersteller Red Bull gegen eine Razzia im Rahmen einer kartellrechtlichen Untersuchung der Europäischen Kommission zurück. Laut Urteil hat die Kommission ihre Razzia ausreichend begründet und genügend Beweise gesammelt, um sie  durchzuführen. Hintergrund war eine Klage von Red Bull gegen die Vorgehensweise der Brüsseler Behörde.

Die Klägerinnen waren drei Gesellschaften, die zur Red Bull-Gruppe gehören und im Bereich der Herstellung von Energy Drinks tätig sind. Der EU-Kommission lagen laut Urteil Informationen vor, wonach Red Bull im Zusammenhang mit der Lieferung von Energydrinks an den Off-Trade-Vertriebskanal, d. h. an Einzelhändler und Großhändler, Praktiken angewandt haben soll, um den Verkauf von Energiegetränken von Wettbewerbern einzuschränken. Dies geschah etwa mit Sonderzahlungen oder Rabatten.

Razzia fand 2023 statt

Bei der Razzia 2023 involviert war auch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Beamte der BWB waren im Auftrag der EU-Kommission bei Red Bull an Ort und Stelle, um die Hausdurchsuchungen durchzuführen. Red Bull ist der größte Energydrinkhersteller der Welt und erzielte im Jahr 2024 laut Konzernabschluss einen Nettoumsatz von 11,2 Mrd. Euro sowie einen Konzerngewinn von 1,85 Mrd. Euro.

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