Heimische Webshop-Betreiber ignorieren Sehbehinderte

Heimische Webshop-Betreiber ignorieren Sehbehinderte
Heimische Unternehmen haben bei der digitalen Barrierefreiheit noch großen Aufholbedarf. Ab 2022 gelten strengere Regeln

Die Schrift ist mini, da kann ich samt Brille nix lesen: Mit Sätzen wie diesen enden viele Waren- oder Essensbestellungen sowie Bankgeschäfte via Internet, bevor sie richtig begonnen haben. Rund 350.000 Menschen in Österreich haben eine schwere Sehbehinderung, weitere Hunderttausende können altersbedingt wegen diverser Erkrankungen zumindest zeitweise nur noch eingeschränkt sehen.

Eine Tatsache, die von heimischen Website-Betreibern aber immer noch ignoriert wird. Nur ein kleiner Teil stellt die Inhalte auch barrierefrei ins Netz. „Es gibt noch großen Aufholbedarf bei der digitalen Barrierefreiheit, besonders Start-ups ignorieren die Zielgruppe der sehschwachen Menschen“, berichtet Werner Rosenberger von der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, dem KURIER.

Einfache Bedienung

Digitale Barrierefreiheit bedeutet unter anderem eine übersichtliche Aufbereitung der Seite, intuitive Bedienbarkeit, gute Lesbarkeit durch die Möglichkeit zur Textvergrößerung sowie Farbkontraste. „Nur rote und grüne Buttons zu verwenden ist kontraproduktiv, denn viele Menschen sind Rot-Grün-farbenblind“, nennt Rosenberger ein Beispiel. Die Seiten sollten grundsätzlich mittels Screenreader (Vorlesesystem) per Tastatur bedienbar sein.

Viele Firmen gehen deshalb nicht auf die Bedürfnisse von Sehschwachen ein, weil sie „die Größe der Zielgruppe schlicht unterschätzen“, so der Experte. Ein großer Irrtum, denn in einer alternden Gesellschaft wächst die Gruppe sogar stärker als jene der Jungen. Da wird auf viel Umsatz verzichtet. Gerade in der Pandemie zeigte sich, dass immer mehr ältere Personen online Fahrkarten, Lebensmittel oder das Mittagessen bestellen oder Bankgeschäfte erledigen. „Lieferdienste wie Mjam haben das noch nicht erkannt und auch bei den Online-Shops und Banking-Apps tut sich leider sehr wenig in Richtung Barrierefreiheit“, weiß Rosenberger.

Heimische Webshop-Betreiber ignorieren Sehbehinderte

Werner Rosenberger ist Sachverständiger für digitale Barrierefreiheit bei der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs

EU macht Druck

Das soll sich bald ändern, denn die EU macht Druck auf die Betriebe. Bis Mitte nächsten Jahres muss Österreich den „European Accessibility Act“ in nationales Recht gießen. Er verpflichtet private Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen gleichermaßen online zugänglich zu machen. Gefordert sind hier vor allem Online-Shops, Banken, Medienhäuser oder Verkehrsbetriebe. Diese haben bis 2025 Zeit, ihre Seiten entsprechend umzurüsten.

Zertifizierung 

Es empfiehlt sich, gleich damit anzufangen“, sagt Rosenberger, der auch als Sachverständiger im Bereich Barrierefreiheit im Web tätig ist. Unternehmen, die sich der digitalen Barrierefreiheit annehmen, können sich zertifizieren lassen und werden mit dem WACA-Prüfsiegel ausgezeichnet. Als internationaler Standard für barrierefreie Webangebote gelten die von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) ausgearbeiteten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Demnach sollte eine Website wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Nähere Infos finden Sie hier

Positive Beispiele

Einige Betriebe haben dies für ihre Websites bereits getan. Der Pharmakonzern Pfizer und ÖBB Nightjets zählen ebenso dazu wie das Austrian Institut für Technologie (AIT), die WU Wien oder der Fonds Gesundes Österreich. Anders als für die Privatwirtschaft gilt für öffentliche Stellen schon seit 2020 ein ebenfalls auf einer EU-Richtlinie fußendes Webzugänglichkeitsgesetz. Doch auch hier ortet Rosenberger großen Nachholbedarf, insbesondere bei Behörden, der Polizei, Schulen, Krankenhäuser und Museen.

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