Dieselskandal: Mammut-Prozess mit 470.000 Klägern startet

Dieselskandal: Mammut-Prozess mit 470.000 Klägern startet
Viele Kunden fühlen sich geprellt, auf dem Gebrauchtwagenmarkt ging der Wert von Dieselfahrzeugen rapide in den Keller.

Gut vier Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals beginnt heute, Montag, in Deutschland ein Mammutprozess zwischen klagenden Kunden und dem Volkswagen-Konzern. Dabei wird das neue Instrument der Musterfeststellungsklage angewandt, in diesem Fall ziehen Verbraucherschützer stellvertretend für einzelne Betroffene vor Gericht. Als Musterkläger am Oberlandesgericht Braunschweig tritt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) auf.

Die erste mündliche Verhandlung in dem Verfahren verlegten die Richter wegen des erwarteten großen Andrangs in die Braunschweiger Stadthalle. Etwa 470.000 Dieselkunden haben sich der Musterklage angeschlossen. Der Vorstand des vzbv, Klaus Müller, sieht sie im Recht: "Unserer Meinung nach hat Volkswagen betrogen und muss deshalb zur Rechenschaft gezogen werden." VW argumentiert dagegen: "Aus unserer Sicht haben die Kunden keinen Schaden erlitten, da alle Fahrzeuge im Verkehr genutzt werden können und sicher sind."

Im September 2015 hatte der Hersteller nach Prüfungen von Behörden und Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests.

Wert der Autos im Keller

Viele Kunden fühlen sich geprellt, auf dem Gebrauchtwagenmarkt ging der Wert von Dieselfahrzeugen rapide in den Keller.

Die Verbraucherzentralen ziehen nun stellvertretend vor Gericht und tragen auch das Prozesskosten-Risiko. Sie sind der Meinung, dass VW seinen Kunden mit der Manipulation der Abgasreinigung vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz konnten sich Dieselbesitzer in ein Klageregister eintragen.

Beim ersten Termin am 30. September werde es nun wahrscheinlich zunächst um die Zulässigkeit der Klageanträge gehen, erläuterten die Anwälte. Sie wollen notfalls bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen, sehen aber auch die Möglichkeit eines vorzeitigen Vergleichs mit VW. Volkswagen dagegen bezeichnete eine Vergleichslösung wegen der vielen unterschiedlichen Fallkonstellationen bisher als "kaum vorstellbar".

Bei dem Verfahren in Braunschweig geht es erst einmal nur darum, ob VW unrechtmäßig gehandelt hat. Individuelle Ansprüche müssten die Kunden dann mit dem Musterurteil in der Tasche in eigenen Verfahren durchsetzen. Die Musterklage umfasst nur die Marken VW, Audi, Seat und Skoda - und nur Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189, die nach dem 1. November 2008 gekauft wurden und vom Rückruf betroffen waren.

Der vzbv appellierte an den Konzern, sich seiner Verantwortung zu stellen. "Geschieht dies nicht, hätte das Unternehmen die letzte Chance verspielt, das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen", sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur. Nach Einschätzung von Volkswagen dürfte das Verfahren einschließlich einer möglichen Überweisung zum BGH nach Karlsruhe mindestens vier Jahre dauern.

Manipulierte Automatik-Getriebe?

VW soll angeblich in größerem Stil auch die Automatikgetriebe seiner Fahrzeuge manipuliert haben, um die Abgase und Verbrauchswerte auf dem Teststand künstlich niedrig zu halten, berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf Aussagen von Beschuldigten sowie interne Unterlagen des Unternehmens. Unter den Aussagen ist die eines führenden VW-Ingenieurs.

Danach enthielten in den USA sowie Europa Benziner, aber auch Diesel-Fahrzeuge mit Doppelkupplungsgetriebe eine Funktion, die das Schaltverhalten auf dem Teststand so steuerte, dass weniger CO2 und Stickoxide ausgestoßen wurden als auf der Straße. Auch sollen die Fahrzeuge auf dem Prüfstand teilweise weniger Sprit verbraucht haben.

Betroffen sind laut "Handelsblatt" zahlreiche Modelle des Konzerns, darunter Tiguan, Passat sowie Touareg, aber auch Audi-Modelle. VW hingegen betont, bei den Diesel-Fahrzeugen habe es sich nur um den Audi A7 und A8 gehandelt. Dabei habe es sich zudem nur um eine technische "Non-Konformität" gehandelt. Für beide Modelle verfügte das Kraftfahrt-Bundesamt jedoch 2017 einen verpflichtenden Rückruf.

Bei den Benziner-Modellen bestätigt das deutsche Verkehrsministerium CO2-Abweichungen, das KBA habe aber "keine Auffälligkeiten hinsichtlich der Verwendung unzulässiger Strategien" festgestellt. VW hatte im August wegen derartiger Schalt-Tricks bei Benzinern-Modellen in den USA insgesamt 100 Mio. Dollar (91,5 Mio. Euro) an Fahrzeugbesitzer gezahlt. Die Bewertung und regulatorische Fragen seien aber mit denen in Europa und Deutschland nicht zu vergleichen, so der Konzern.

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