Verglichen wurde mit ASVG- und Beamtenpensionen, alle Daten sind Brutto. Das Ergebnis: Bei gleichen Tätigkeiten und Karriereverläufen sind die Kammer-Pensionen zwischen 12 und 94 Prozent höher als die ASVG-Renten in der Privatwirtschaft.
Am Beispiel eines Akademikers, der mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, zeigt sich die unterschiedliche Dynamik deutlich.
Der Akademiker mit Geburtsjahrgang 1960 erhält eine ASVG-Rente von 3100 Euro monatlich, ein Bundesbeamter kommt auf 4400 Euro (kriegt dafür aber keine Abfertigung). Sowohl der Wirtschafts- als auch der Arbeiterkämmerer würden hingegen 6000 Euro erhalten (siehe Grafik).
Bei den späteren Geburtsjahrgängen verflachen die Unterschiede zwar; da zeigen sich die Auswirkungen der Reformen. Sie nähern sich aber erst ab Geburtsjahrgang 1990 weitgehend an.
Neos-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn wettert über Kammer-Mitarbeiter mit üppigen Gehaltssteigerungen, „die selbst bei Bundesbeamten den blanken Neid aufkommen lassen“. Ansprüche, wie man sie sonst nur aus der Nationalbank kenne. Als Unternehmer, der diese Pensions- und Lohnsteigerungen über die Kammerumlage bezahle, „fühle ich mich mehr getreten als vertreten“.
Der Gastronom und Hotelier plädiert erneut für die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern, die auch die FPÖ wiederholt forderte. Das Thema habe ihn „schon immer politisch angetrieben. Rechnungshofberichte wie dieser zeigen sehr deutlich, dass es diese Aufhebung überaus dringend braucht“.
Die Kammern berufen sich grundsätzlich darauf, dass man die Pensionssysteme längst reformiert habe und die großzügigen Renten nur noch Alt-Mitarbeiter beträfen. WKÖ-Generalsekretär Herwig Höllinger betont, man habe bereits 1992 die ersten Reformschritte gesetzt und seit 2012 gebe es für neu eintretende Mitarbeiter keine Sonderregelungen mehr. Auch keine Zahlungen mehr in die Pensionskasse.
Zur Erinnerung: Die Pensionskassen-Regelung der WKÖ endete ebenso wie jene der Wiener Kammer in einem finanziellen Desaster. Die WKÖ kostete die Umstellung auf eine Pensionskasse bisher 394 Millionen Euro, weitere 85 Millionen sind bis 2025 noch eingeplant.
Detto argumentiert die Arbeiterkammer; die Behauptungen der Neos seien „ein alter Hut und ein fragwürdiger Wahlkampf“. Der Rechnungshofbericht habe die verschiedenen Reformen gelobt, die zu großen Einschnitten geführt hätten. AK-Pensionen hätten sich früher am Beamtendienst orientiert, für alle seit 2003 eingetretenen Mitarbeiter gebe es nur noch eine beitragsorientierte Pensionskasse. Dabei würden monatlich 40 bis 90 Euro Zusatzpension herauskommen.
Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker lässt die Argumentation, es handle sich ohnehin nur noch um Auslaufmodelle, nicht gelten. Ein 1980 Geborener, der noch Anspruch auf die alte Pensionsregelung habe, gehe voraussichtlich erst 2045 in Pension. Rechne man die durchschnittliche Lebenserwartung sowie die Witwenpension dazu, könne von einer nur noch kurzen Auslauffrist keine Rede mehr sein: „Das Auslaufmodell ist eine Augenauswischerei. Die Pensionen sind ohnehin höher – warum sie auch noch schneller steigen, ist nicht einzusehen.“
Ändern kann das System nur der Gesetzgeber. Sowohl AK als auch WKÖ betonen, dass es sich um Einzelverträge mit jedem Mitarbeiter handle. Der Rechnungshof empfahl der AK, der Gesetzgeber möge die Pensionsbeiträge für die Altverträge deutlich erhöhen und auch Pensionssicherungsbeiträge einführen. Ein Thema für die nächste Regierung?
Die Neos errechneten übrigens auch bei den Aktiv-Gehältern Unterschiede (siehe Grafik), sie sind jedoch bei weitem nicht so gravierend wie für die Ruheständler.
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