Deutschland drängt EU auf Gutschein-Lösung für stornierte Flüge

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Gutscheine "auch ohne Zustimmung des Fluggastes" würden gegen die Liquiditätsprobleme der Fluggesellschaften helfen.

Die deutsche Bundesregierung drängt bei der EU-Kommission auf eine schnelle Gutschein-Lösung für stornierte Flüge wegen der Corona-Krise. "Das gemeinsame Ziel Europas und der Mitgliedstaaten muss es jetzt sein, den europäischen Flugverkehrsmarkt über die Krise hinaus in seiner Struktur zu erhalten", schreiben Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in einem Brief an die EU-Verkehrskommissarin Adina-Ioana Valean.

Eine wirksame Möglichkeit, um die Liquiditätsprobleme der Fluggesellschaften nicht noch zu verschärfen, bestehe darin, die Rückerstattung für stornierte Flüge "auch ohne Zustimmung des Fluggastes" vorübergehend durch Gutscheine und nicht Geldzahlungen zu erlauben. "Werden die Fluggesellschaften durch die massenhaften Rückzahlungen in die Insolvenz getrieben, stehen auch ihre Kundinnen und Kunden auf der Verliererseite", argumentieren die Minister. Sie fordern von der EU-Kommission, die für die Fluggastrechte zuständig ist, eine schnelle Ausnahmeregelung.

Deutschland hatte die EU-Kommission zuvor bereits gebeten, eine Gutschein-Lösung auch für Pauschalreisen zu akzeptieren. Hier sind die EU-Mitgliedsländer freier in der nationalen Auslegung einer EU-Richtlinie. Berlin dringt im Interesse der Kunden aber auf eine EU-weit einheitliche Regelung. In beiden Fällen sowie bei stornierten Veranstaltungen wegen der Corona-Krise will die deutsche Bundesregierung, dass die Gutscheinlösung bis zum 31. Dezember 2021 gilt. Nur wenn die Gutscheine bis dahin nicht eingelöst worden sind, soll es bis auf wenige Härtefälle eine Geld-Erstattung geben. Hintergrund ist, dass Fluggesellschaften, Reisebüros und Event-Veranstalter angesichts des wegbrechenden Geschäfts in der Corona-Krise Finanzierungsprobleme bekommen, wenn sie Kunden auch noch die Einnahmen für Tickets und Buchungen zurückerstatten müssen. Verbraucherschützer sehen die Regelung aber kritisch.

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