Coronavirus: ÖGK verspricht Erleichterungen für Unternehmen

Die Arbeitslosigkeit ist im Februar weiter gesunken
Im Einzelfall können bei coronabedingten Liquiditätsengpässen Exekutionsanträge und Insolvenzanträge aufgeschoben werden.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schlägt Maßnahmen vor, um bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen den Firmen zu helfen. Insbesondere wird die ÖGK Beiträge stunden, Ratenzahlungen auf bis zu 18 Prozent vereinbaren und bei Säumniszuschlägen wegen Meldeverspätungen Nachsicht walten lassen. Auch Exekutionsanträge und Insolvenzanträge können ohne besondere Sicherstellungen ausgesetzt werden.

1) Stundung der Beiträge

Bei Liquiditätsengpässen, die auf die aktuelle Situation zurückzuführen sind, wird die maximale Stundungsdauer von ein auf drei Monate verlängert!

2) Ratenzahlung der Beiträge

Die Ratendauer kann auf bis zu 18 Monate verlängert werden.

3) Nachsicht bei Säumniszuschlägen

Coronabedingte Meldeverspätungen können auf Antrag der Unternehmen nachgesehen werden.


4) Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen

Im Einzelfall können bei coronabedingten Liquiditätsengpässen Exekutionsanträge und Insolvenzanträge aufgeschoben werden. Besondere Sicherstellungen sind dazu nicht erforderlich.
In dieser für alle schwierigen Situation ist es wichtig, dass die ÖGK den Dienstgebern Unterstützung bietet, damit die Wirtschaft auch zukünftig ihren Beitrag leisten kann. Dieses Maßnahmenpaket kommt letztendlich auch den Dienstnehmern zugute.

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