Coronavirus: Abrechnung der Kurzarbeit beginnt kommende Woche

Arbeiterkammer warnt vor Ausnutzung des Kurzarbeitssystems
Die Auszahlung soll zeitnah erfolgen. Bislang wurden Anträge für mehr als 600.000 Beschäftigte genehmigt.

Rückzahlung. Kommende Woche können Arbeitgeber, die Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet haben, Geldleistungen dafür beantragen.

„Die notwendigen Unterlagen für die Abrechnung bzw. ein eigens programmiertes Abrechnungstool wird den Unternehmen spätestens Anfang der kommenden Woche zur Verfügung stehen“, erklärte ein Sprecher von Arbeitsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Freitag der APA. Ziel sei, dass es „in der Folge zu einer zeitnahen Auszahlung kommen“ wird.

Um die vorfinanzierten Lohnzahlungen der zur Kurzarbeit angemeldeten Mitarbeiter erstattet zu bekommen, müssen Unternehmer die ausgefallenen Arbeitsstunden beim AMS einreichen. Eine vollständige Lohnabrechnung soll dafür nicht nötig sein.

Bürokratische Hürden

Kritiker bemängelten zuletzt bürokratische Hürden bei der Antragstellung und rechtliche Unsicherheit. Auch gehe manchen Betrieben aufgrund der fortlaufenden Kosten inzwischen das Geld aus.

Die Kurzarbeit sei jedoch nicht dafür gedacht, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, hieß es dazu aus dem Arbeitsministerium – mit Verweis auf Angebote bei Banken und Hilfsfonds.

Bisher wurden Kurzarbeitsanträge für mehr als 600.000 Beschäftigte vom AMS genehmigt.

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