Commerzialbank: Wirtschaftsanwalt ruft Verfassungsgerichtshof an

Forderung nach unbeschränkter Haftung der Republik für Fehler der Finanzmarktaufsicht FMA.

Der Linzer Wirtschaftsanwalt Gerald Waitz hat in der Causa Commerzialbank Mattersburg den Verfassungsgerichtshof (VfGH) angerufen. Er vertritt 25 ehemalige Bankkunden, die insgesamt einen Schaden von über vier Mio. Euro erlitten haben. Die Geschädigten fordern eine unbeschränkte Haftung der Republik für Fehler der Finanzmarktaufsicht (FMA), betonte Waitz am Montag in einer Aussendung.

Die Finanzprokuratur hatte bisher darauf verwiesen, dass die Republik gegenüber der geprüften Bank, aber nicht gegenüber deren Kunden hafte. "Ich vertrete die Ansicht, dass dieser Haftungsausschluss verfassungswidrig ist", sagte Waitz. Es handle sich um die erste Beschwerde, die beim VfGH zur Commerzialbank eingebracht wurde.

Dies bestätigte die Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs auf APA-Anfrage. Der Anwalt habe einen Individualantrag beim VfGH eingebracht, das sei der erste derartige Antrag zum Paragraf 3 FMABG (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) vor dem Hintergrund der Causa Commerzialbank Mattersburg.

Unterstützt werden die Geschädigten vom Wiener Prozessfinanzierer LVA24. "In Gesprächen mit unseren Kunden haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Anleger das Vertrauen in Banken und vor allem die FMA als zuständige Aufsicht verloren haben. Viele Betroffene verstehen nicht, weshalb ihnen gegenüber keine Verantwortung für das Fehlverhalten staatlicher Einrichtungen übernommen wird, obwohl man auf eine funktionierende Aufsicht vertraut hat", betonte LVA24-Geschäftsführer Christian Schauer. Im Sinne der Betroffenen strebe man eine möglichst rasche Entscheidung an.

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