Einer verweigerte die Aussage
Einer der sechs Ex-Spieler verweigerte gegenüber den Ermittlern die Aussage. Er beruft sich darauf, dass gegen ihn wegen Betrugsverdachts ein separates Verfahren eingeleitet wurde. Darin geht es um den Verdacht, dass dieser Ex-Spieler einen Kredit von der Bank bekommen, aber angeblich nicht zurückgezahlt habe. Er bestreitet das. Indes soll ein weiterer Ex- Spieler des SV Mattersburg in den Jahren 2007 bis 2020 rund 432.500 Euro auf vier Konten bar eingezahlt haben. Er erklärte den Ermittlern, dass es sich dabei nur um Umbuchungen handelt könnte, was die Ermittler aber ausschlossen.
„Dazu kann ich nur angeben, dass ich mir das nicht erklären kann“, sagte der Spieler. Um dann doch noch eine Erklärung nachzureichen: Er habe sich drei Wohnungen im Ausland gekauft, im Zuge dessen könnte es zu den Bartransaktionen gekommen sein. Zugleich habe er „vielen Freunden und Spielern Geld geliehen und im Rahmen der Rückzahlungen könnte es zu Bareinzahlungen auf seinen Konten gekommen sein“.
Bei einem dritten Spieler kam es zu Bareinzahlungen in Höhe von 182.150 Euro.
„Ich habe teilweise größere Summen bar behoben, teilweise an andere Personen verborgt“, sagt der Ex-Spieler aus. Die Rückflüsse könnten zu diesen Bareinzahlungen geführt haben. „Ich kann mit reinem Gewissen sagen, dass ich nie Schwarzgeld von Martin Pucher oder vom SV Mattersburg erhalten habe“, sagte ein vierter Ex-Spieler aus. Bei ihm geht es um Bareinzahlungen in Höhe von 337.690 Euro. Er konnte sich an diese nicht erinnern. Er glaubt aber, dass er Zahlungen einer Unfallversicherung und Bausparprämien bar aufs Konto einbezahlt habe.
Bei einem fünfter Spieler geht es um Bareinzahlungen in Höhe von 196.000 Euro.
„Ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemals so was einbezahlt habe“, sagt der Spieler aus. Er gab auch an, dass für ihn mehrere Konten bei der Commerzialbank angelegt waren, von denen er nichts wusste. Nur der sechste Spieler konnte anhand von Bankbelegen nachweisen, dass die Bareinzahlungen (766.900 Euro) von seiner Schwiegermutter stammten.
Keine lückenlose Klärung
Die Ermittler kommen zum Schluss, dass eine „lückenlose Klärung der gegenständlichen Bareinzahlungen auch bei der Offenlegung sämtlicher Bankkonten im Einflussbereich der ehemaligen SVM-Spieler kaum möglich“ sei. Insbesondere sei „ein Nachweis, dass es sich bei diesen Bareinzahlungen um veruntreute Vermögenswerte der CBM handelt, kaum möglich“.
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