Britische Versicherer müssen für Corona-Betriebsschließungen zahlen

BRITAIN-HEALTH-VIRUS-ECONOMY
Der Oberster Gerichtshof hat gegen die Wünsche der Versicherungsbranche entschieden.

Versicherer müssen in Großbritannien für die Kosten von Betriebsschließungen ihrer Kunden im Zuge der Coronakrise aufkommen. Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) verwarf am Freitag die Berufungsanträge von sechs großen Versicherern gegen eine entsprechende Entscheidung des High Court.

Beschränkungen

Die Unternehmen hatten argumentiert, sie könnten nicht unbegrenzt zahlen, wenn beinahe die ganze Wirtschaft lahmgelegt sei und gesunde Menschen wegen der Beschränkungen daheimbleiben müssten.

Doch das oberste Berufungsgericht entschied, dass dies von den Versicherungsklauseln abgedeckt sei, die unter anderem Schließungen wegen meldepflichtiger Krankheiten und behördlich verweigertem Zugang zu den Betrieben abdeckten. Von dem Urteil betroffen sind nach früheren Schätzungen 60 Versicherer und 370.000 Kunden, vorwiegend Kleinunternehmer von der Bar bis zum Schönheitssalon.

Riesige Summen

Es geht um Entschädigungen in Milliardenhöhe, deretwegen die Finanz-Verbraucherschutzbehörde FCA ein Musterverfahren angestrengt hatte. Sechs Versicherer - Hiscox, RSA, QBE, die zur Hannover Rück gehörige Argenta, Arch und MS Amlin wollten die erstinstanzliche Niederlage nicht auf sich sitzen lassen.

Murray Pulman, Besitzer des "Posh Partridge"-Cafes in Dorchester und Inhaber einer Betriebsunterbrechungs-Police, sieht trotz des juristischen Erfolges noch einen langen Weg vor sich: "Es sieht so aus, als hätten wir gewonnen - zehn Monate zu spät. Aber der Krieg ist noch nicht vorbei."

Er werde noch lange kämpfen müssen, bis er Geld bekomme. Hiscox, MS Amlin, Argenta und RSA versprachen am Freitag allerdings, sobald wie möglich zu zahlen. Auch die FCA will Druck machen und die Versicherer zumindest zu Abschlagszahlungen drängen.

Andere Grundlage

Das Musterverfahren in London wird auch außerhalb des Landes viel beachtet. Auch in Deutschland kämpfen Versicherer wie die Allianz und die Versicherungskammer Bayern dagegen, für die Corona-Pandemie zur Kasse gebeten zu werden.

Allerdings ist die rechtliche Grundlage eine andere: In Großbritannien geht es um allgemeine Betriebsunterbrechungs-Policen, wie sie auch große Industriekonzerne abschließen. In Deutschland sind die Risiken durch spezielle Betriebsschließungs-Versicherungen für Hotels und Restaurants abgedeckt.

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