„Österreich-Aufschlag“ bei Lebensmitteln könnte bald Geschichte sein

Die EU-Kommission will den Binnenmarkt weiter stärken und noch bestehende, territoriale Lieferbeschränkungen abschaffen. Diese Beschränkungen erlauben es Lebensmittel- oder Konsumgüter-Herstellern, ihre Produkte in unterschiedlichen Märkten zu unterschiedlichen Preisen anzubieten.
In der Praxis machten die Hersteller den Händlern oft Vorgaben, in welchen Ländern sie die Waren anbieten dürfen. Vertreter des Handels fordern daher schon seit Jahren eine Abschaffung. Entsprechend erfreut zeigt sich der heimische Handelsverband über einen „Sieg für Konsumenten und den fairen Wettbewerb“. Der viel kritisierte „Österreich-Aufschlag“ bei bestimmten Lebensmitteln oder Drogeriewaren wäre damit Geschichte, betont Handelsverbands-Geschäftsführer Rainer Will.
Als Beispiel nennt er einen Haarspray. Wenn ein österreichischer Händler bei einem multinationalen Produzenten im deutschen Freilassing einkaufen möchte, geht das nur über die nationale Vertriebsgesellschaft des Multis. Der Haarspray kostet aber für den heimischen Händler in der Beschaffung 3,20 Euro, während ein deutscher Händler für denselben Haarspray nur 2 Euro bezahlt. Das bedeute bis zu 60 Prozent mehr im Einkaufspreis. Laut EU-Studie könnten durch die Abschaffung der Beschränkungen Konsumenten bis zu 14 Mrd. Euro jährlich einsparen.
KMU-Erleichterungen
Weniger Regulierung soll es für kleine und mittlere Unternehmen in der EU geben. Darunter sollen künftig alle Unternehmen mit weniger als 750 statt bisher 250 Mitarbeiter und einem Umsatz von bis zu 150 Mio. Euro fallen. Die EU-Kommission schlug am Mittwoch Ausnahmen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung oder bei den Prospektvorschriften für einen Börsengang vor. Unternehmen sollen sich laut den neuen Vorschlägen jährlich Verwaltungskosten von 400 Millionen Euro sparen, etwa durch die Schaffung einer neuen Kategorie für kleine und mittlere Unternehmen.
Kommentare