Die AUA fordert nun die Gehaltserhöhungen zurück mit der Begründung, sie würden gegen das im Arbeitsverfassungsgesetz verankerte Privilegierungsverbot von Betriebsräten verstoßen, die nicht besser entlohnt werden dürfen als der Rest der Mitarbeiter. Der Ärger in der Belegschaft ist groß. Junghans konnte sich ausrechnen, dass er und seine Einheitsliste „BRA“ viele Stimmen verlieren würden, bliebe er auf dem ersten Platz. Dann wäre es womöglich auch vorbei mit der Freistellung.
Denn erstmals seit zwölf Jahren gibt es Konkurrenz. Eine Gruppe junger Mitarbeiter tritt unter dem Listennamen „Choose“ an. Listenführer ist Roland Chalusch, Duty Manager der Station Wien. Die Liste ist unparteiisch. „Wir wollen endlich wieder eine Wahlmöglichkeit schaffen und rechnen mit einer höheren Wahlbeteiligung“, erklärt Chalusch.
Junghans trat zwar als Listenführer ab und übergab den ersten Platz an Rene Pfister. Offizielle Begründung ist die baldige Pensionierung des demnächst 62-jährigen Junghans. Pfister gehört ebenso wie Junghans zur SPÖ-Fraktion in der Gewerkschaft und ist Landtagsabgeordneter in NÖ.
Junghans legte allerdings nur den Vorsitz zurück, „er kandidiert mit Ramoser weiterhin auf der Liste Pfister. Gewinnt diese Liste, könnte es passieren, dass Junghans und Ramoser wieder eine Freistellung bekommen“, sorgt sich Chalusch. Junghans war für den KURIER nicht erreichbar.
2013/14 stimmten die AUA-Mitarbeiter in einer Urabstimmung einem neuen Kollektivvertrag zu, um das Überleben der Airline zu ermöglichen. Die Belegschaft nahm deutliche Einkommens-Einbußen in Kauf. Das höchste Brutto-Gehalt nach dem neuen KV liegt bei 4.702 Euro im Monat.
Golfen mit dem Vorstand
Junghans, in seiner Freizeit Kabarettist und Dean-Martin-Interpret, erzählte, der ehemalige AUA-Vorstand Alfred Ötsch habe ihm den Bereichsleiter für Ground Operations angeboten. Damit könnte man einen fiktiven Karriereverlauf und eine höhere Gage argumentieren. Es soll allerdings umgekehrt gelaufen sein. Junghans, der gerne mit Vorständen golft, wollte den Job angeblich, sei dafür aber nicht in Frage gekommen.
Vor Gericht hat Junghans jedoch durchaus Chancen, zu gewinnen. Die interne Revision prüfte die Arbeitsverträge bereits 2012 und befand diese für rechtens.
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