Es geht Schlag auf Schlag: René Benko bleibt in U-Haft

Zusammenfassung
- Der Oberste Gerichtshof hat den Antrag von René Benko auf Verlegung des Prozesses nach Wien abgelehnt; der Prozess findet in Innsbruck statt.
- Gegen Benko wird an einer weiteren Anklage gearbeitet, während er weiterhin in Untersuchungshaft sitzt und ein neuer Enthaftungsantrag abgelehnt wurde.
- Der Prozessbeginn ist für den Herbst geplant, ein genauer Termin soll im August bekanntgegeben werden.
Gegen Signa-Gründer und Pleitier René Benko wird an einer weiteren Anklage gearbeitet: Wie der Standard am Mittwoch berichtete, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen neuen Vorhabensbericht an die Oberbehörden (üblicherweise Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium) übermittelt.
In einem Vorhabensbericht legt die Staatsanwaltschaft üblicherweise dar, ob sie einen Ermittlungsstrang einstellen oder Anklage erheben will. Verpflichtend sind diese in Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse, in sogenannten "clamorosen" Causen. In welche Richtung es bei dem aktuellen Vorhabensbericht geht und welcher Ermittlungsstrang finalisiert wurde, gab die WKStA in einer Aussendung nicht bekannt. Entscheiden muss nun das Justizministerium.
Benko muss weiter in U-Haft bleiben
Auf anderer Ebene scheiterte Benko: Ein erneuter Antrag auf Haftentlassung wurde am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht abgelehnt, wie am Nachmittag bekannt gegeben wurde. "Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und Verhältnismäßigkeit. Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und Verhältnismäßigkeit", so die Stellungnahme des Gerichts. Es handelte sich bereits um die sechste Haftverhandlung Benkos.
Prozess gegen Benko findet in Innsbruck statt
Unterdessen war am Mittwoch bekannt geworden, dass der Prozess gegen Benko nicht in Wien, sondern am Landesgericht Innsbruck stattfinden wird.
Benkos Anwalt Norbert Wess hatte den Antrag gestellt, die Verhandlung nach Wien zu verlegen, was der OGH aber abgelehnt hat. Benko wird unter anderem betrügerische Krida vorgeworfen. Der Prozess wird im Herbst beginnen.
Benko befindet sich seit 24. Jänner in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft. Er hat neuerlich einen Enthaftungsantrag gestellt, am heutigen Mittwoch wurde dieser aber abgelehnt, der 48-Jährige bleibt weiterhin in U-Haft.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich gegen die Enthaftung ausgesprochen.
Benkos Anwalt hatte für die Verlegung sinngemäß damit argumentiert, dass das Verfahren von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geführt werde und es am Straflandesgericht Wien quasi eine Spezialabteilung für so umfangreiche Wirtschaftscausen gebe.
Die OGH-Richter stufen den ersten Teilprozess gegen Benko - insgesamt gibt es mehr als ein Dutzend Verfahrensstränge - als eher durchschnittliche Wirtschaftscausa ein, womit die Voraussetzung für eine Verlegung nach Wien nicht gegeben sei. Von der Staatsanwaltschaft sollen für den Prozess übrigens acht Zeugen benannt worden sein.
Noch im August wohl Klarheit über Prozesstermin
Wann der Prozess in Innsbruck über die Bühne gehen wird, war indes vorerst unklar. Sie gehe davon aus, dass man noch im Laufe des August Entsprechendes zu Verhandlungsterminen kommunizieren werde, sagte die Sprecherin des Innsbrucker Landesgerichts, Birgit Fink.
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